KÜNSTLERBEDINGUNGEN (AGB) – My-Coverband

Stand: 06.02.2026
Agentur: [My-Coverband UG (haftungsbeschränkt)], Heinrich-Barth-Straße 10, 20146 Hamburg, („Agentur“)
Geltungsbereich: Diese Künstlerbedingungen gelten für alle Aufträge/Engagements, bei denen ein Künstler/Act („Act“) über die Agentur für Events vermittelt oder beauftragt wird. Sie gelten B2B (selbstständige Leistungserbringer).

1. Zusammenarbeit & Buchungsunterlagen

  1. Die Agentur organisiert und vermarktet Live-Musik-/Entertainment-Leistungen und beauftragt den Act als selbstständigen Leistungserbringer für konkrete Veranstaltungen („Event“).
  2. Die konkreten Eventdetails (Datum, Ort, Spielzeit, Setup, Technik, Vergütung etc.) ergeben sich aus der jeweiligen Booking-Bestätigung (Booking Sheet), die pro Event erstellt wird.

2. Vertragsschluss, Verbindlichkeit, Textform

  1. Ein Event ist  verbindlich gebucht, wenn die Agentur dem Act eine Booking-Bestätigung übermittelt und der Act diese in Textform annimmt.
  2. Textform umfasst insbesondere E-Mail und Messenger (z.B. WhatsApp).
  3. Individuelle Abreden der Booking-Bestätigung gehen diesen Künstlerbedingungen vor, soweit sie im Widerspruch stehen.

3. Kommunikation, Verhandlungsverbot, Freigaben

  1. Preis- und Vertragsverhandlungen mit dem Kunden (insb. Gage, Rabatte, Zusatzleistungen, Setlängen/Zeiten, Technik) erfolgen ausschließlich zwischen Agentur und Kunde.
  2. Der Act spricht mit dem Kunden nicht über Geld, Konditionen oder Vertragsinhalte.
  3. Direkte Kommunikation ActKunde ist nur zulässig, soweit die Agentur dies im Einzelfall gestattet (z.B. operative Details). Kommerzielle Zusagen sind untersagt.
  4. Änderungen an Umfang, Zeiten oder Anforderungen sind unverzüglich der Agentur mitzuteilen und bedürfen deren Freigabe in Textform.

4. Eventdaten, Finalisierung, Bestätigung

  1. Die Agentur übermittelt dem Act spätestens 14 Kalendertage vor Eventbeginn die finalen Eventdaten (Ort, Zeiten, Ansprechpartner, Ablauf, Dresscode, Technik/Backline, Setlängen), soweit der Agentur vorliegend.
  2. Der Act bestätigt innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der finalen Daten in Textform die Durchführbarkeit und Akzeptanz. Einwände sind unverzüglich mitzuteilen; andernfalls gelten die Daten als akzeptiert.

5. Pünktlichkeit, Zeiteinhaltung, Professionalität

  1. Der Act ist spätestens 90 Minuten vor dem vereinbarten Spielbeginn vor Ort und einsatzbereit (inkl. Aufbau/Soundcheck), sofern die Booking-Bestätigung nichts Abweichendes regelt.
  2. Spielzeiten und Setlängen sind verbindlich. Verzögerungen/Abweichungen sind unverzüglich der Agentur und dem Ansprechpartner vor Ort mitzuteilen.
  3. Der Act gewährleistet ein professionelles Auftreten (Zuverlässigkeit, respektvoller Umgang, Dresscode, Venue-Regeln, Performance-Qualität).

6. Leistung, Besetzung, Technik

  1. Der Act erbringt die Leistung gemäß Booking-Bestätigung. Besetzungsänderungen sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig.
  2. Der Act bringt die im Rider/Booking definierten Instrumente/Equipment mit und stellt deren Funktionsfähigkeit sicher.
  3. Fehlendes Equipment entgegen Booking kann die Agentur ersetzen; die notwendigen Mehrkosten trägt der Act, sofern der Act dies zu vertreten hat.
  4. Handelt ein Bandleader/Vertreter, versichert dieser seine Vertretungsberechtigung. Der Bandleader stellt sicher, dass alle Mitwirkenden diese Bedingungen einhalten; Verstöße einzelner Mitwirkender gelten als Verstöße des Acts.

7. Vergütung, Reisekosten, Übernachtung, Zusatzkosten

  1. Die vereinbarte Auftrittsgage („Gage“) ergibt sich aus der Booking-Bestätigung.
  2. Reise- und Übernachtungskosten sind nicht Bestandteil der Gage, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Erstattung nur, wenn (a) vorab freigegeben, (b) separat ausgewiesen und (c) durch Belege nachgewiesen (Tickets, Hotelrechnung etc.).
  3. Zusatzkosten/Nebenleistungen (z.B. zusätzliche Sets, verlängerte Spielzeit, zusätzliche Musiker/Technik, Sonderwünsche, Proben) entstehen ausschließlich nach vorheriger Freigabe in Textform durch die Agentur. Ohne Freigabe besteht kein Anspruch auf Zahlung/Erstattung.
  4. Der Act rechnet gegenüber dem Kunden nicht direkt ab und macht keine eigenen Kostenpositionen beim Kunden geltend.

7.5 Anreise & Eigenverantwortung

Der Act ist grundsätzlich eigenständig für die rechtzeitige An- und Abreise zum Veranstaltungsort verantwortlich (inkl. Routenplanung, Verkehr, Parken, geeignete Pufferzeiten). Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Anreise/Abreise des Acts zu organisieren.

7.6 Keine Organisationspflicht der Agentur

Sofern nicht ausdrücklich in der Booking-Bestätigung vereinbart, übernimmt die Agentur keine Verpflichtung zur Buchung/Organisation von Transportmitteln (z.B. Taxi, Mietwagen, Transfer, Flug/ Fähre). Der Act stellt sicher, dass er die vereinbarte Calltime/Spielzeit einhalten kann.

7.7 Optionale Organisation durch die Agentur gegen Verrechnung

Die Agentur kann nach eigenem Ermessen und nach vorheriger Abstimmung in Textform eine Fahrmöglichkeit/Transfer für den Act organisieren (z.B. Taxi/Transfer/Mietwagen). In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, die hierfür entstehenden Kosten mit der Gage zu verrechnen bzw. als separate Kostenposition von der Gage in Abzug zu bringen, sofern dies vorab in Textform bestätigt wurde.

8. Rechnung & Zahlung

  1. Der Act stellt der Agentur eine ordnungsgemäße Rechnung mit Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung und Gage. Erstattungsfähige Reise-/Übernachtungskosten sind separat auszuweisen und zu belegen.
  2. Zahlungsziel: [14] Tage nach Rechnungseingang, sofern in der Booking-Bestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
  3. Der Act ist für seine steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich.

9. Ausfall, Ersatz, Vertragsstrafe, Mehrkosten

  1. Ausfall liegt vor, wenn der Act die Leistung nicht erbringt oder nicht rechtzeitig einsatzbereit ist (z.B. No-Show, Doppelbuchung). Der Act informiert die Agentur unverzüglich und legt auf Verlangen Nachweise vor (z.B. ärztliche Bescheinigung).
  2. Der Act schlägt unverzüglich mindestens zwei gleichwertige Ersatzoptionen vor. Die Entscheidung über Ersatz trifft ausschließlich die Agentur.
  3. Bei vom Act zu vertretendem Ausfall zahlt der Act eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der vereinbarten Gage.
  4. Zusätzlich trägt der Act die nachweisbaren Mehrkosten, die durch den Ausfall entstehen (z.B. Mehrgage Ersatzact, kurzfristige Transport-/Technikmehrkosten), soweit der Ausfall vom Act zu vertreten ist. Die Agentur wird den Schaden angemessen mindern. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf weitergehenden Schadensersatz angerechnet.

10. KSK/Statusangaben, Mitwirkung, Freistellung

  1. Der Act bestätigt seine selbstständige Tätigkeit und stellt der Agentur alle abgabenrelevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung und legt auf Anforderung Nachweise vor.
  2. Der Act erkennt an, dass die Agentur je nach gesetzlicher Lage zur Abführung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sein kann.
  3. Bei falschen/unvollständigen Angaben stellt der Act die Agentur von daraus entstehenden Nachforderungen, Säumniszuschlägen und angemessenen Rechtsverfolgungskosten frei.

11. Kundenschutz / Umgehungsverbot (Non-Circumvention)

  1. Der Act verpflichtet sich, für 24 Monate ab dem jeweiligen Event keine Direktgeschäfte mit dem Kunden oder dessen verbundenen Unternehmen zu vereinbaren, soweit der Erstkontakt über die Agentur zustande kam.
  2. Bei Verstoß zahlt der Act eine Vertragsstrafe in Höhe der Gesamtgage des letzten Engagements. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; eine Vertragsstrafe wird angerechnet.

12. Vertraulichkeit & Datenschutz

  1. Kundendaten, Konditionen, Abläufe und interne Informationen der Agentur sind vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Akquise zu nutzen.
  2. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit erforderlich und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

13. Content- und Nutzungsrechte

Der Act räumt der Agentur das nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, vom Act bereitgestelltes oder im Zusammenhang mit dem Event entstandenes Foto-/Video-/Audio-Material (sofern der Act berechtigt ist, darüber zu verfügen) zu Marketingzwecken (Website, Social Media, Ads, Referenzen) zu nutzen. Rechte Dritter bleiben unberührt.

14. Höhere Gewalt

Kann ein Event aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streiks, Unmöglichkeit der Anreise ohne Verschulden) nicht durchgeführt werden, informieren sich die Parteien unverzüglich. Ansprüche richten sich nach der Booking-Bestätigung und den gesetzlichen Regeln; eine Vertragsstrafe nach Ziffer 9 entfällt, soweit den Act kein Verschulden trifft.

15. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand (soweit zulässig): [Hamburg].
  4. Vertragssprache ist Deutsch.

Annahmehinweis (für E-Mail/WhatsApp)

Mit der Annahme einer Booking-Bestätigung in Textform (z.B. „Verfügbar – ich nehme an.“) bestätigt der Act die verbindliche Durchführung des Events zu den Konditionen der Booking-Bestätigung und akzeptiert diese Künstlerbedingungen.